Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine Hilfsorganisation. Der Gesetzgeber definiert die Feuerwehr hierbei als "eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ...". Freiwillig bedeutet, dass die Feuerwehrfrauen und -männer ihren Dienst ehrenamtlich verrichten. Es handelt sich also um "ganz normale" Leute aus allen Gesellschafts-, Bildungs- und Altersschichten. Sie alle "opfern" ihre Freizeit für Übungen, Ausbildung, Kameradschaftspflege und nicht zuletzt für Einsätze.

 


Der Gesetzgeber hat die Hauptaufgabe der Feuerwehr genau definiert: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im Übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohenden Lagen technische Hilfe zu leisten."

 





In der Bundesrepublik Deutschland ist vom Gesetzgeber festgelegt, dass Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften betreiben müssen. Die Größe der Berufsfeuerwehr richtet sich nach der Anzahl der Einwohner der jeweiligen Stadt. Die Berufsfeuerwehr besteht aus hauptamtlichen Mitarbeitern, die im Schichtdienst eine Feuerwache ständig besetzen, auf Einsätze warten und allgemeine Aufgaben im Rahmen des Wachbetriebes ausüben (z.B. in Schlauchwäsche, Fahrzeugwartung oder in der Verwaltung). Das ist ihr Beruf, dafür werden sie bezahlt.
Eine Freiwillige Feuerwehr hat in der Regel nicht besetzte Feuerwehrhäuser und nach Eingang eines Notrufes werden über eine Zentrale Leitstelle die zuständigen Feuerwehrleute alarmiert, besetzen dann die Fahrzeuge im Feuerwehrhaus und rücken nun zum Einsatz aus. Diese Feuerwehrleute bekommen dafür kein Geld.

 



Wie der Name schon sagt handelt es ich um eine Freiwillige Feuerwehr, das heißt, dass die Mitglieder ihre Arbeit Ehrenamtlich verrichten. Ein Gehalt bekommt ein Feuerwehrmann für Einsätze und Übungen daher keines. In einigen Gemeinden gibt es eine Aufwandsentschädigung pro Einsatzstunde / Übungsstunde.

 

 Die Gemeinden erstatten privaten Arbeitgebern diese Gelder auf Antrag. Selbständige, die sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr engagieren, bekommen ihren Verdienstausfall von Gemeinde bis zu einer Höchstgrenze (Stundensatz der Stufe 6 der Entgeltgruppe 15 des TVöD) ersetzt.



So etwas wie eine Bereitschaft gibt es in einer Freiwilligen Feuerwehr nicht. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag Dienst.
Sobald ein Mitglied von einem Einsatz erfährt, ist es verpflichtet daran teilzunehmen. Es spielt hierbei keine Rolle wo sich die Einsatzkräfte gerade befinden: Ob auf der Arbeit, im nächtlichen Schlaf, bei der Gartenarbeit, beim Einkaufen oder beim Familienausflug.


Nein. Sobald ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr von einem Einsatz erfährt, macht es sich unverzüglich auf den Weg zur Wache.

 


Früher war die Feuerwehr überwiegend mit dem Löschen von Bränden beschäftigt. Doch im Laufe der Zeit haben sich das Betätigungsfeld und die Zuständigkeit der Feuerwehr stark erweitert. Es werden viele verschiedene Gerätschaften je nach Art des Einsatzes benötigt. Diese können unmöglich auf einem Fahrzeug verlastet werden, denn das Fahrzeug muss weiterhin schnell und wendig sein, um nahezu überall hinzukommen.

   





Ihr Notruf wird in der zuständigen Leitstelle (bei uns ist dies die Leitstelle Gifhorn) entgegengenommen. Der Disponent der Leitstelle alarmiert daraufhin die laut Ausrückeordnung zuständige Feuerwehr. Da wir eine Freiwillige Feuerwehr sind, ist unsere Wache nicht ständig besetzt. Nach der Alarmierung durch die Leitstelle kommt der Feuerwehrangehörige von Zuhause, aus dem Bett, von der Arbeit oder auch vom Einkaufen und muss sich erst so schnell es geht zur Wache begeben. Da er aber kein Wegerecht hat, also dass z. B. andere Verkehrsteilnehmer ihm Vorfahrt gewähren müssen, muss er sich an die geltenden Vorschriften halten. Von der Wache wird dann gemeinsam mit Feuerwehrfahrzeugen die Einsatzstelle angefahren. Trotz alledem dauert es selten länger als 10 Minuten, bis das erste Fahrzeug an der Einsatzstelle eintrifft. Leider kommt es einem wesentlich länger vor, wenn man händeringend auf Hilfe wartet.

 

 





Diese Frage lässt nicht pauschal beantworten! Die Dauer, bis die Feuerwehr vor Ort ist, hängt von vielen Faktoren ab. Am entscheidendsten ist hierbei wohl die Strecke bis zum Einsatzort. Je nachdem wo sich der Einsatzort befindet und wie dieser zu erreichen ist, kann die Zeit daher variieren. Was genau passiert, wenn man die Feuerwehr ruft, haben wir in der Frage zuvor beantwortet. Im Allgemeinen dauert es selten länger als 10 Minuten, bis das erste Fahrzeug an der Einsatzstelle eintrifft. Leider kommt es einem wesentlich länger vor, wennman händeringend auf Hilfe wartet.

 

 





Menschenrettungen sind immer kostenfrei. Brandeinsätze sind kostenfrei, es sei denn der vorsätzliche Brandstifter wird ermittelt. Hilfeleistungen wie z.B. Keller auspumpen oder das Absägen sturmgeschädigter Bäume und Äste sind kostenpflichtig. Diese werden jedoch in der Regel, bei entsprechendem Versicherungsschutz, von den Versicherungen übernommen.

 





Alle Grundrechte sind für die Feuerwehr von absolutem Vorrang. Einige Grundrechte können jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Feuerwehr eingeschränkt werden. Die Grundrechte dürfen grundsätzlich nicht ausgeschaltet sondern nur eingeschränkt werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist (z. B. Freiheit der Person, Unversehrtheit der Wohnung, Recht auf Eigentum, Freizügigkeit der Person sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit).

 

Quelle Feuerwehr Gallun 

 

 
 
 
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